Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten

Baden-Württemberg hat eine neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten eingerichtet, die seit 1. April dieses Jahres landesweit für Verfahren zuständig ist, in denen es um die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Freizeit-, Amateur- und Berufssport geht. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegliedert. Dort wurden bereits zuvor Erfahrungen mit der Verfolgung von Dopingstraftaten gesammelt.

Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten

Nach dem Arzneimittelgesetz ist es verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Seit Herbst 2007 ist auch der Besitz einer nicht geringen Menge bestimmter gefährlicher Dopingmittel strafbar. In der Folge stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg deutlich: von 16 Verfahren im Jahr 2008 auf 335 Verfahren im Jahr 2011. Im Herbst muss die Bundesregierung eine Evaluierung vorlegen.

Der Schwerpunktstaatsanwaltschaft werden landesweit alle Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zugewiesen, deren Gegenstand die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist. Das gilt sowohl für den Berufs- und Amateur- als auch für den Freizeitsport. Lediglich Verfahren gegen Jugendliche sind ausgenommen, sie werden weiterhin am jeweiligen Wohnort der betroffenen Jugendlichen geführt.