Der rheinland-pfälzische Justizminister hat den Jahresbericht 2010 der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz vorgestellt.
Von den 46 im Jahre 2010 eingegangenen Anträgen habe der Vorstand 29 stattgegeben. Allein 10 Anträge wurden von gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel von Frauenhäusern gestellt. Von den verbliebenen 36 Anträgen seien 28 von Frauen gestellt worden. 4 Antragsteller seien Kinder gewesen, die von sexueller Gewalt in unterschiedlichen Erscheinungsformen betroffen waren.
Insgesamt leistete die Stiftung im Jahre 2010 an Opfer finanzielle Zuwendungen im Betrag von 28.684,62 €. So hat die Stiftung 5000 Euro einem behinderten Opfer eines Betrugs und brutalen Raubüberfalls für die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden 2500 € einem Ehepaar ausgezahlt, das durch fahrlässige Brandstiftung, durch einen Mitbewohner verursacht, obdachlos wurde. 2500 € wurden an eine Frau geleistet, die das Opfer jahrelanger Misshandlungen durch den eigenen Ehemann war.
Bei den 15 abgelehnten Anträgen überwog als Versagungsgrund das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage des Opfers auf Grund der Straftat. Renten- und Schmerzensgeldzahlungen, die deshalb anstelle eines sonstigen Schadens wieder beantragt wurden, mussten nach den Bestimmungen der Satzung abgelehnt werden.
Aufgabe der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz ist es, vor allem Opfern von Straftaten ergänzende finanzielle Hilfe zu leisten. Sie soll zur Linderung von Notlagen beitragen, wenn diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht allerdings nicht. Mit der Stiftung sollen Lücken im geltenden Entschädigungssystem geschlossen werden. Die Stiftung unterstützt daneben auch gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren. Dabei tritt die Stiftung nicht in Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen. Gerade bei der psychosozialen Betreuung kann und will die Stiftung nicht auf die verdienstvolle Mitarbeit der überwiegend ehrenamtlichen Helfer verzichten. In Kooperation mit diesen bewährten Einrichtungen kann das Angebot sinnvoll ergänzt werden.










