Elektronische Fußfesseln in der Führungsaufsicht

Nach Sachsen und Hessen nutzen nun auch die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Gewaltopfern die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten „spanischen Modell“.

Elektronische Fußfesseln in der Führungsaufsicht

Damit werden neben dem Täter auch potentielle Opfer mit einem Tracker ausgestattet. Die Ausstattung erfolgt bei den Opfern auf freiwilliger Basis. Dadurch werden nicht nur der Standort des Gefährders und bestimmte Sperrzonen überwacht. Das System schlägt auch dann Alarm, wenn sich der Überwachte absichtlich oder unabsichtlich außerhalb der Sperrzonen einer gefährdeten Person nähert. Im Falle einer Alarmmeldung wird sofort die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde verständigt, die dann die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlasst. 

Seit März 2025 kommt die sogenannte „Domestic-Violence Technik“ im Rahmen der Führungsaufsicht bei einem Straftäter zum Einsatz, der eine langjährige Freiheitsstrafe wegen eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil seiner Ehefrau verbüßt hat. Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen ordnete die elektronische Aufenthaltsüberwachung an, weil es konkrete Hinweise dafür sah, dass der Entlassene Rachegedanken hegen und erneut Kontakt zu der Opferfamilie suchen könnte.

Das neue System ist aus Sicht des Opferschutzes der herkömmlichen Fußfessel überlegen, wie nun der nordrhein-westfälische Justizminister Dr. Benjamin Limbach betont. Bisher konnten nur feste Sperrzonen überwachen und dem Opfer Sicherheit in einem bestimmten Raum verschaffen werden. Außerhalb dieser Zonen aber fühlten sich die Opfer weiter unsicher, die (gefühlte) Freiheitsbeschränkung war für sie damit letztlich größer als für die Täter. Das sei nun mit der elektronischen Fußfessel anders.

Die Umsetzung der neuen Technik erfolgte unter Begleitung der im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen eingerichteten Koordinierungsstelle zur Elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Dort werden die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen koordiniert und gewonnene Erfahrungswerte für weitere Fälle zusammengeführt.

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