Heute treten die neuen Staatsschutz-Straftatbestände in Kraft, mit denen die Vorbereitung von terroristischen Gewalttaten und die Anleitung zu solchen Taten gesondert unter Strafe gestellt wird.
Die neuen Vorschriften des Staatsschutzstrafrechts erfassen etwa den Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers zur Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Bestraft werden auch Personen, die Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnehmen oder unterhalten, um sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen. Da das Internet als Propagandamedium für Terroristen erheblich an Bedeutung gewonnen hat, ist jetzt auch das Verbreiten oder Anpreisen terroristischer „Anleitungen“ – etwa für die Herstellung von Sprengstoffen oder den Bau von Sprengvorrichtungen – strafbar.
Die Einzelheiten des neuen Staatsschutz-Straftatbestände hatten wir bereits anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag beschrieben.










