Zustellung des Strafurteils – und der nicht unterschriebene Fertigstellungsvermerk

Das Fehlen des Fertigstellungsdatums hinderte die wirksame Zustellung und damit den Anlauf der Rechtsmittelbegründungsfristen- nicht, wenn das Protokoll vor der Zustellung von beiden Urkundspersonen unterzeichnet und somit fertiggestellt war1.

Zustellung des Strafurteils – und der nicht unterschriebene Fertigstellungsvermerk

Der Fertigstellungsvermerk ist kein Bestandteil des Protokolls2.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. Mai 2017 – 2 StR 361/16

  1. st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2013 – 4 StR 246/12, BGHR StPO § 271 Abs. 1 Fertigstellung 1[]
  2. BGH, Beschluss vom 15.09.1969 – AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 271 Rn.20[]
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