Ausweisung nach illegalem Autorennen mit Todesfolge

Die Beteiligung an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge kann eine Ausweisung rechtfertigen.

Ausweisung nach illegalem Autorennen mit Todesfolge

Die Stadt Duisburg hat einem Staatsangehörigen des Kosovo, der Ostern 2019 in Moers bei einem illegalen Autorennen den Tod einer 43-jährigen Frau verursacht hatte und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden war, ausgewiesen und ihm die Abschiebung in den Kosovo angedroht. Zu recht, befand jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies die Klage des Kosovaren ab:

Angesichts seines besonders rücksichtslosen Verhaltens und der schweren Folge seiner Tat bestehe ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Fernhaltung des Klägers vom Bundesgebiet. Vor allem aufgrund einer unzureichenden Aufarbeitung der Tat gehe von dem Kläger auch weiterhin die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten aus.

Zudem bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse daran, andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Taten abzuschrecken.

Die Bleibeinteressen des Kosovaren, die insbesondere aus der familiären Bindung zu seiner deutsch-serbischen Ehefrau und seiner – abgesehen von seinen Straftaten – teilweise gelungenen Integration im Bundesgebiet herrühren, müssten dahinter zurückstehen. Es sei davon auszugehen, dass ihm eine Eingliederung in die Verhältnisse im Kosovo gelingen wird, auch wenn er sich dort bislang lediglich zu Urlaubszwecken aufgehalten hat. Die Schwierigkeiten, auf die er dabei stoßen wird, sind ihm – auch vor dem Hintergrund der Vorgaben des Grundgesetzes sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention – zumutbar.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2026 – 7 K 8657/25

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