Baden-Württemberg vereinfacht die Vergütung seiner Gerichtsvollzieher. Bisher erhielten die Gerichtsvollzieher neben einer Vergütung für die Vollstreckungstätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese werden nun durch eine einheitliche Vergütung ersetzt, die sich nach den Gebühren richtet, die der Gerichtsvollzieher einzieht. Dabei wird die Vergütung des Gerichtsvollziehers nach einem Prozentsatz pauschal bestimmt, wodurch die bislang notwendigen personalintensiven und aufwendigen jährlichen Neufestsetzungen entbehrlich werden.
Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, ein Büro auf eigene Kosten zu betreiben. Hierfür gewährte das Land ihnen bisher eine Aufwandsentschädigung. Daneben erhielten die Gerichtsvollzieher für ihre Vollstreckungstätigkeit eine Vergütung. Jedes Jahr mussten die Vollzieher ihre Einnahmen im Einzelnen auflisten und nachweisen. Die Daten wurden von der Justizverwaltung geprüft. Danach wurde jeweils die Entschädigung und die Vergütung festgesetzt. Nach dem neuen System bestimmt sich die Vergütung der Vollzieher ausschließlich über den Arbeitserfolg.
In Baden-Württemberg sind derzeit 548 Gerichtsvollzieher tätig. Bayern beschäftigt beispielsweise 200 Gerichtsvollzieher mehr und weist dadurch eine wesentlich höhere Dichte an Vollziehern je Einwohner auf.











