Ein zinsloser Vorschuss für Beamte

Zukünftig sollen Niedersächsische Landesbeamte unverzinsliche Vorschüsse auf ihre Bezüge erhalten können. Einer entsprechenden Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Verbände nach § 81 NPersVG hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung vom 22. Mai 2012 zugestimmt.

Nach § 45

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Teilzeitbeamte in Brandenburg

Die Ernennung eines Beamten ist auch dann wirksam, wenn in der ausgehändigten Ernennungsurkunde rechtswidrig Teilzeitbeschäftigung (§§ 39b, 39a LBG Brbg) angeordnet worden ist.

§ 39b LBG Brbg war auf die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG

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Gehaltseinbuße bei Beförderung

Es ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Beamte und Richter in Spitzenfunktionen in den ersten zwei Jahren ihrer Amtszeit geringere Bezüge erhalten. Diese gesetzliche „Wartefrist“ ist nach Ansicht der Koblenzer Verwaltungsrichter verfassungskonform.

Hintergrund der Entscheidung

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