Zum Jahreswechsel hat Sachsen die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern eingeführt.
Wie die Sächsische Landesregierung bekannt gegeben hat, ist mit dem Gesetz über die Änderung der Sächsischen Bauordnung am 16. Dezember 2015 vom Sächsische Landtag beschlossen worden, das Bauordnungsrecht zu aktualisieren, das nun auch die Rauchwarnmeldepflicht umfasst. Als letztes Bundesland hat Sachsen damit eine Regelung zum Einbau von Rauchmeldern getroffen. Zum 1. Januar 2016 tritt die Gesetzesänderung in Kraft. In Neubauten und bei wesentlichen Änderungen von Bestandsbauten müssen dann in Schlafzimmern und Fluren Rauchwarnmelder installiert werden.
Vielen geht diese Regelung nicht weit genug, denn Neubauten machen lediglich einen geringen Teil der vorhandenen Wohnungen aus. Alle Bestandsbauten sind in Sachsen von der Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern ausgenommen (wenn nich gravierende Umbauten vorgenommen werden). Dabei ist allgemein bekannt, wie wichtig ein Rauchmelder ist und das er Leben retten kann. Gerade zur Weihnachtszeit kommt es immer wieder zu Wohnungsbränden durch Adventskränze oder Weihnachtsbäume, die Feuer gefangen haben. Brennende Kerzen in unmittelbarer Nähe von trockenen Tannennadeln bilden grundsätzlich eine große Gefahrenquelle. Dabei ist nicht nur das Feuer für viele Menschen tödlich, sondern in weit höherem Maße der sich ausbreitende Rauch. An einer Rauchvergiftung sterben ca. 90 % aller durch Brand verunglückten Menschen.
Diese Bilanz können Rauchmelder ändern: Bereits solch ein Brandmeldesystem kann Leben retten. Bevor die Rauchkonzentration für Menschen gefährlich wird, warnt ein Rauchmelder mit einem lauten Signal vor der Gefahr, da besonders im Schlaf die Wahrnehmung des Menschen beeinträchtigt ist. Durch diese frühzeitige Meldung wird wertvolle Zeit gewonnen, um sich in Sicherheit zu begeben. Die Rauchentwicklung und das Feuer verhindern kann ein Rauchmelder allerdings nicht. Er kann lediglich vor Gefahren warnen.
Wer sein Hab und Gut ebenfalls schützen möchte, dem reicht der Einbau von Rauchmeldern nicht aus. Was dem Privatmann sein Heim, ist dem Unternehmer seine Firma: Befinden sich besondere Maschinen im Unternehmen oder unterhält die Firma ein ausgeprägtes Warenlager, reichen Rauchmelder zum Schutz der Gegenstände nicht aus. Hier ist es sinnvoll, ein durchdachtes Brandschutzsystem zu installieren. Neben der eigentlichen Brandmeldung sind vorallem Sicherheitstechnik für die Gebäude in Verbindung mit effektiven Löschsystemen gefragt. Individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt, findet eine Überwachung durch Meldesysteme statt, um einen Brand frühzeitig zu erkennen und unmittelbar an die zuständigen Notdienste weiterzuleiten. Eine Brandfrüherkennung verschafft mehr Zeit zur Personenrettung und der aktiven Bekämpfung des Brandes im Anfangsstadium, damit weder eine größere Gefahr für die Mitarbeiter noch für das Firmengebäude samt Inhalt entstehen kann. Für eine effektive Brandbekämpfung ist besonders die genaue Lokalisierung und Anzeige erforderlich.










