Die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

Die Begründung der Verfassungsbeschwerde muss sich danach mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint. 

Die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung. Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll. 

Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden1.

Wird nur die Anwendung des einfachen Rechts angegriffen, prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts Auslegungsfehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte beruhen, und ob sie willkürlich sind2.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. April 2024 – 1 BvR 415/24

  1. vgl. BVerfGE 140, 229 <232 Rn. 9> 163, 165 <210 Rn. 75> m.w.N.[]
  2. vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.> 128, 138 <148> m.w.N.[]

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