Gemeindegebietsreform im Altmarkkreis Salzwedel

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen ihre Auflösung und Eingemeindung in die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel) zurückgewiesen.

Gemeindegebietsreform im Altmarkkreis Salzwedel

Die beschwerdeführerenden Gemeinden haben unter anderem gerügt, die Bildung der neuen Einheitsgemeinde mit einer Größe von mehr als 600 km² und einer weit unterdurchschnittlichen Bevölkerungsdichte verstoße gegen den Grundsatz der Überschaubarkeit einer Gemeinde. Die Einheitsgemeinde verfüge über keinen organisch gewachsenen Ortskern, die Verkehrsinfrastruktur sei schwach entwickelt. Eine örtliche Verbundenheit der Ortsteile werde sich deshalb nicht entwickeln.

Nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts verletzt die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung die Beschwerdeführerinnen nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Der Gesetzgeber hat den maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt und im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen. Formelle Fehler im Gesetzgebungsverfahren hat das Landesverfassungsgericht nicht festgestellt.

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. November 2013 – LVG 70/10, LVG 72/10 und LVG 73/10

Weiterlesen:
Staatshaftung wegen Einweg-Pfand?