Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzbeschluss für das Akkreditierungsstellengesetz gefasst. Hintergrund des Gesetzes ist eine europäische Verordnung. Danach müssen die Mitgliedstaaten am 1. Januar 2010 über jeweils eine einzige nationale Akkreditierungsstelle verfügen. In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Akkreditierung derzeit auf über 20 verschiedene Einrichtungen verteilt, neben Bundes- und Länderstellen sind dies auch private Stellen.

In Deutschland führen ca. 4000 Zertifizierungsstellen und Laboratorien – darunter Unternehmen wie die Technischen Überwachungsvereine (TÜV), aber auch kleine Laboratorien – verschiedenste Prüfungen von Produkten und Dienstleistungen durch. Ihre technische Befähigung hierzu weisen sie in Akkreditierungsverfahren nach. Mit dem Gesetz wird die Errichtung einer einzigen deutschen Akkreditierungsstelle geregelt. Vorgesehen ist, dass eine von Bund, Ländern und Wirtschaft zu gleichen Teilen getragene Stelle vom Bund beliehen wird. Sie wird damit, wie von den europäischen Vorgaben gefordert, hoheitlich tätig.
Das Gesetz muss nun noch im Bundesrat behandelt werden. Dort steht es am 10. Juli auf der Tagesordnung.