Gesetzliche Ausführungsfristen bei Auslandsüberweisungen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind gesetzliche Ausführungsfristen für Finanzdienstleister vorgeschrieben. An diese müssen sich sowohl Banken als auch E-Geld-Institute halten. Diesen Anspruch dürfen Sie bei Verzögerungen geltend machen. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die gesetzlich einzuhaltenden Ausführungsfristen.

Gesetzliche Ausführungsfristen bei Auslandsüberweisungen

SEPA-Überweisung innerhalb des EWR

Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums erfolgt der Zahlungsverkehr meist über die eine SEPA-Überweisung. Sie kann sowohl über Online-Banking, am Bankschalter oder über einen Überweisungsvordruck ausgeführt werden. Überweisen Sie Ihren Betrag innerhalb der EU in Euro, so gilt eine Ausführungsfrist von einem Geschäftstag.

Frist bei beleghafter SEPA-Überweisung

Eine Ausnahmereglung gilt jedoch für sogenannte beleghafte Überweisungen. Wenn Sie Ihre Zahlung mittels eines Überweisungsvordrucks tätigen, so darf die Ausführung Ihres Auftrags zwei Werktage in Anspruch nehmen.

Überweisung innerhalb der EU in Fremdwährung

Nicht jedes Land innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums nutzt jedoch den Euro. Insgesamt gibt es 16 unterschiedliche Währungen, wie beispielsweise die dänische Krone, der polnische Zloty oder der rumänischen Leu, im EWR.

So kann es vorkommen, dass Sie zwar eine innereuropäische Überweisung tätigen, diese jedoch nicht in Euro gezahlt wird. Überweisungen in andere EWR-Währungen verfügen über eine eigene Ausführungsfrist von vier Geschäftstagen.

Beleghafte innereuropäische Überweisung in Fremdwährung

Zahlungsaufträge mittels eines Überweisungsvordrucks erhalten auch hier einen zusätzlichen Geschäftstag zur Einhaltung der Frist. Demnach dürfen beleghafte innereuropäische Überweisungen, in Fremdwährungen, bis zu fünf Geschäftstage in Anspruch nehmen.

Die klassische Auslandsüberweisung in Drittstaaten

Für Auslandsüberweisungen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sind keine gesetzlichen Ausführungsfristen festgelegt. Eine mögliche Begründung für die fehlenden gesetzlichen Richtlinien ist, dass die Abwicklung meist über Umwege erfolgt. So werden beispielsweise Korrespondenzbanken für Auslandsüberweisungen benötigt.

In der Regel erfolgt die Ausführung einer klassischen Auslandsüberweisung über die Bank innerhalb von ca. fünf Tagen. Eine Alternative bieten Geldtransferdienste. Die Ausführung Ihrer Überweisung dauert dort meist bis zu drei Geschäftstage. Manche Dienste werben sogar mit einer Ausführung innerhalb von 30 Minuten.

Mehr zur Dauer von Auslandsüberweisungen, sowie ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter, finden Sie auf https://www.geldtransfer.org/info/dauer/.

Der Cut-off-Zeitpunkt

Um eine korrekte Ausführungsfrist zu gewährleisten, machen die meisten Zahlungsdienstleister von Ihrem Recht einen Annahmeschluss zu vereinbaren, Gebrauch. Diese Zeit ist meist als Cut-off-Zeitpunkt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. Manchmal ist diese Vereinbarung auch in den Sonderreglungen für den Zahlungsverkehr aufgelistet.

Der Cut-off- Zeitpunkt beschreibt eine Uhrzeit, ab welcher die Überweisung behandelt wird, als wäre sie erst am folgenden Geschäftstag in Auftrag gegeben worden. Die Ausführungsfrist beginnt demnach erst an dem folgenden Werktag.

Beispiel: Der Cut-off-Zeitpunkt Ihrer Bank wurde für 17.00 Uhr festgelegt. Sie tätigen Ihre Online-Überweisung innerhalb des EWR am Mittwoch um 18.00 Uhr. Demnach muss die Zahlung erst am Freitag bei Ihrem Empfänger ankommen.

Anspruch bei verspäteter Ausführung

Wurde Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Ausführungsfrist durchgeführt, so besteht ein Anspruch gegen den Zahlungsdienstleister. Insbesondere bei Überweisungen in andere EWR-Währungen, kann der Wechselkurs den Wert Ihrer Zahlung verändern. In diesem Fall dürfen Sie darauf bestehen, dass die Differenz von der Bank übernommen wird.

Gegebenenfalls haben Sie zusätzlich einen Schadensersatzanspruch aufgrund der Verzögerung. Dieser gilt, wenn Folgeschäden aufgrund der verspäteten Zahlung auftreten. Ruft Ihr Lieferant die Bestellung beispielsweise aufgrund der ausstehenden Zahlung zurück, so entsteht eventuell ein wirtschaftlicher Schaden für Sie, welchen Sie vor Gericht geltend machen können.

Einige Banken haben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch eine Haftungsbeschränkung vermerkt. Dort wird Ihr Schadensersatzanspruch auf einen Betrag von maximal 12.500 Euro begrenzt. Diese Obergrenze greift allerdings nur dann, wenn Ihr Zahlungsdienstleister weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat.

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