Privat Krankenversicherte müssen im kommenden Jahr mit teilweise immensen Erhöhungen der monatlichen Beiträge rechnen. Bis zu 38 Prozent zusätzlich verlangen einige Versicherer künftig für ihre Leistungen. Während sich viele Verbraucher über die zusätzlichen Kosten ärgern werden, besteht bei anderen Grund zur Freude: Einem Urteil des Potsdamer Landgerichts zufolge, steht manchen Versicherten eine Rückerstattung zu, weil Versicherungsgesellschaften ihre Beiträge in der Vergangenheit unrechtmäßig erhöht haben.
Stolze Erhöhungen keine Seltenheit
Die privaten Krankenversicherungen kämpfen seit mehreren Jahren mit rückläufigen Gewinnen. Schuld an dieser Entwicklung ist unter anderem die von der Europäischen Zentralbank (EZB) strikt durchgesetzte Niedrigzinspolitik. Sie führt dazu, dass die Versicherungsgesellschaften am Kapitalmarkt immer weniger von ihren Geldanlagen haben. Die Zinsen sind verschwindend gering. Hinzu kommen die medizinische Versorgung, welche stetig teurer wird sowie die Altersstrukturveränderungen. Die Versicherten werden zunehmend älter, womit steigende Ausgaben verbunden sind. Die Folge: Steigende Beiträge für eine Vielzahl Versicherungsnehmer.
Besonders heftig wird die Preisanpassung bei jungen Axa-Neukunden zu Buche schlagen, die sich für den Tarif Vital300-U entschieden haben. 38 Prozent müssen sie im schlimmsten Fall zusätzlich für ihre private Krankenversicherung kalkulieren. Aber auch andere Tarife bei der Axa sollen sich für Bestandskunden um durchschnittlich 11,93 Prozent erhöhen. Weitere durchschnittliche Erhöhung bei Vollversicherungen für neue Kunden im Überblick, um nur wenige zu nennen:
- Hallesche: 4,04 %
- Barmenia: 6,96
- Signal Iduna: 5,54 %
- Nürnberger: 0,18 %
- Gothaer: 1,29 %
Es gibt jedoch auch Versicherungen, die bei Neukunden auf höhere Beiträge verzichten oder bis Ende 2018 sogar Beitragsgarantien versprechen. Nur wenige Gesellschaften kommen ihrer Kundschaft mit einer Reduzierung der Beiträge entgegen. Unter Versicherungsriese.de besteht die Möglichkeit private Krankenversicherungen unverbindlich zu vergleichen und sich einen Überblick über aktuelle Tarife und die damit einhergehenden Kosten zu verschaffen.
Unrechtmäßige Beitragsanpassungen laut Urteil aus Potsdam
Am 27. September 2017 urteilte das Landgericht Potsdam, dass die Erhöhung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Versicherers Axa über mehrere Jahre unrechtmäßig war. Dem Urteil zufolge haben viele privat Krankenversicherte Anspruch auf Rückerstattung. Wie unter handelsblatt.com zum genannten Fall berichtet wurde, drohen der Axa Forderungen in Millionenhöhe. Für den einzelnen Versicherten könnten sich je nach Vertragslaufzeit potenzielle Rückforderungssummen von mehr als 10.000 Euro ergeben. Beim genaueren Blick auf die Hintergründe wird deutlich, dass von diesem Urteil womöglich nicht nur Axa-Kunden profitieren.
Voraussetzung dafür, dass Versicherungen Beiträge anpassen dürfen, ist das Einverständnis eines unabhängigen Treuhänders. Damit der Treuhänder als unabhängig gilt, darf er seine Einkünfte nicht überwiegend vom entsprechenden Versicherer erhalten. Das Problem an dieser Thematik ist, dass Treuhänder für die Überprüfung der Beitragsanpassungen von Versicherungen bezahlt werden. Je nach Auftragslage ist die Unabhängigkeit des Gutachters somit schnell gefährdet.
Nach Ansicht des Potsdamer Landgerichts war diese Voraussetzung bei der Axa nicht erfüllt. Wie bereits das Amtsgericht Potsdam als erste Instanz erklärte, bestätigte später auch das Landgericht, dass der Treuhänder aufgrund seiner Einkünfte durch die Axa befangen gewesen sei. Überwiegend seien seine Gesamteinkünfte auf den Versicherungskonzern zurückzuführen. Der Kläger, ein Versicherungsnehmer der Axa, soll die unrechtmäßig verlangten Beitragszuschläge zuzüglich Zinsen erstattet bekommen. Auch Kunden anderer Versicherer könnten von unrechtmäßigen Beitragserhöhungen betroffen sein und möglicherweise zusätzlich geleistete Beträge vom Versicherungsgeber zurückverlangen dürfen.
Letztlich wird der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort haben und erst dann wird es für die betroffenen Axa-Kunden interessant. Er wird entscheiden müssen, ab welchem Anteil der Einkünfte die Unbefangenheit von Treuhändern nicht mehr gegeben ist. Die Axa zeigte sich bislang zuversichtlich und geht davon aus, dass der BGH zugunsten des Konzerns entscheiden wird. Der Optimismus wird unter anderem von unabhängigen Stellungnahmen gestärkt, welche die rechtliche Auffassung des Versicherers teilen. Schließt sich der BGH stattdessen dem Potsdamer Landgericht an, könnten auf die Branche Forderungen in Milliardenhöhe zukommen. Allein die Axa muss sich bei rund 800.000 Vollversicherten auf reichlich Rückforderungen einstellen.










