Auf Initiative u.a. des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat heute die Einbringung eines „Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht“ beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vor. Diese Erfolgsgebühr soll sich an dem Geldbetrag orientieren, der an den Auftraggeber abzuliefern ist, und soll für die Gerichtsvollzieher einen Leistungsanreiz zur Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs schaffen.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine „Verbesserung der Kostendeckung im Gerichtsvollzieherwesen“ vor – die Gebühren sollen also zugunsten der Justizkasse steigen, und das kräftig, nämlich um 30%.
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