Modernisierung des Pfändungsschutzes

Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wollen die Bundesländer den Pfändungsschutz „modernisieren“

Modernisierung des Pfändungsschutzes

Aus Sicht der Bundesländer wird das aktuelle Pfändungsschutzsystem der Zivilprozessordnung den Anforderungen an ein modernes und transparentes System des Pfändungsschutzes nicht mehr gerecht. Das geltende Recht sei ein inhomogenes Geflecht von Vorschriften, die teilweise aus den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts stammten. Zum Teil lägen noch die weitgehend überholten sozialen Strukturen des 19. Jahrhunderts zugrunde. Es bereite bei seiner Anwendung in der Praxis daher allen Beteiligten erheblichen Aufwand und setze die Ziele der Zwangsvollstreckung nicht ausreichend um.

Mit dem Gesetzentwurf möchten die Länder daher den Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits- und Versorgungsverhältnissen dem Sozial- und Wohngeldrecht anpassen. Hierdurch wollen sie den Schutz des Existenzminimums mit dem Sozialrecht harmonisieren.

Die in den Freibeträgen enthaltenen Wohnkosten sollen regionalisiert und damit gerechter ausgestaltet werden. Den Sachpfändungsschutz möchte der Bundesrat neu formulieren und durch abstrahierende Zusammenfassung der unpfändbaren Sachen erheblich vereinfachen.

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag vorzulegen hat.

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