Rechtswegprobleme im PKH-Verfahren

Hat ein Gericht in einem Prozesskostenhilfeverfahren die Unzulässigkeit des Rechtswegs ausgesprochen und die Sache an ein anderes Gericht verwiesen, ist es dem anderen Gericht verwehrt, die Rechtswegzuständigkeit im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch abweichend zu beurteilen1.

Rechtswegprobleme im PKH-Verfahren

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. Juli 2009 – Xa ARZ 167/09

  1. ebenso BAG, Beschluss vom 27.10.1992 – 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752[]

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Überweisung - und die Rechtzeitigkeit der Leistung