Unzulässige Berufung – und die Prüfung des Revisionsgerichts

Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen.

Unzulässige Berufung – und die Prüfung des Revisionsgerichts

Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat1.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2017 – 10 AZR 275/16

  1. BAG 19.07.2016 – 2 AZR 637/15, Rn. 16 mwN[]