Welche inhaltlichen Anforderungen sind an eine Berufungsbegründung zu stellen? Hiermit musste sich jetzt der Bundesgerichtshof befassen: Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Zur Darlegung der Rechtsverletzung
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