Sorgfaltspflichten einer Übungsleiterin

Eine Übungsleiterin verletzt die ihr obliegenden Aufsichtspflichten, wenn sie 7-8-jährige Kindern unbeaufsichtigt am Schwebebalken trainieren lässt.

Sorgfaltspflichten einer Übungsleiterin

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 8. 3. 2006 – 11 C 478/05

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