Viele Konsumenten in Deutschland sind der Annahme, dass Händler generell bei jedem Vertragsabschluss dazu verpflichtet sind, den Käufern von Waren oder Dienstleistungen ein Widerrufsrecht einzuräumen. Doch obwohl viele Händler sich kulanterweise dazu entscheiden, gekaufte Ware zurückzunehmen, handelt es sich dabei im rechtlichen Sinn um eine weitverbreitete Fehlannahme. Ob es die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer gibt, den Widerruf eines Kunden zu akzeptieren, ist primär davon abhängig, wo der Vertrag abgeschlossen wurde.

Worum handelt es sich genau bei einem Widerruf?
Ein Widerruf kommt dann zustande, wenn ein Verbraucher die auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung wieder zurücknimmt. Grundsätzlich sind Konsumenten hierzulande zwar an diese Willenserklärung gebunden, allerdings gibt es dabei ein paar gesetzliche Ausnahmen.
Diese finden sich im § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unter der Überschrift „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“ und in den folgenden Paragrafen bis 361.
Beim Kauf im Laden gibt es kein Widerrufsrecht
Wer beispielsweise in ein Elektrogeschäft geht und sich dort einen neuen Monitor für seinen PC daheim kauft, hat dabei keinen gesetzlichen Anspruch darauf, das Produkt wieder beim Verkäufer zurückzugeben, weil er nun bei einem anderen Händler einen besseren Monitor zu einem günstigeren Preis gesehen hat.
Die meisten Unternehmen zeigen sich allerdings in solchen Fällen kulant und bieten ihren Kunden den Umtausch oder die Rückgabe innerhalb einer bestimmten Frist, etwa von 30 Tagen, an. Ist der Monitor hingegen defekt, stehen dem Verbraucher die sogenannten Rechte aus der Gewährleistung zu. Der Händler muss den Monitor in diesem Fall allerdings nicht zwingend zurücknehmen, sondern hat auch die Möglichkeit zur Nachbesserung.
Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen greift das Widerrufsrecht
Wer ein Produkt nicht direkt im stationären Handel, sondern beispielsweise über das Internet, an der Haustüre oder während einer Kaffeefahrt kauft, hat grundsätzlich Anspruch darauf, diesen Vertrag innerhalb einer 14tägigen Frist zu widerrufen. In der Regel gilt dabei das Datum der Vertragsunterzeichnung als Startzeitpunkt.
Wer das Recht auf Widerruf in Anspruch nehmen möchte, muss dafür ein entsprechendes Widerrufsschreiben formulieren. Laut den Vorgaben im Gesetzestext ist für den Widerruf zwar keine Begründung erforderlich, allerdings muss die Erklärung ausdrücklich sein. Ein entsprechender Widerruf könnte demnach beispielsweise folgendermaßen lauten:
„Hiermit mache ich von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB Gebrauch und widerrufe innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist den von mir geschlossen Vertrag über den Kauf folgender Waren…“
Allerdings ist das selbst außerhalb von Geschäftsräumen nicht bei allen Produkten möglich.
Bestimmte Produkte sind generell vom Widerruf ausgeschlossen
Es gibt Waren und Dienstleistungen, die im § 312g BGB gesetzlich als Ausnahmen vom Widerruf definiert sind. Dazu gehören unter anderem Produkte, die individuell und persönlich angefertigt wurden. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Maßanzug oder ein Fotobuch handeln. Ebenso ausgenommen sind Waren, die schnell verderben können sowie Zeitungen und Zeitschriften im Einzelkauf. Auch Bahntickets, Hotelbuchungen, Konzerttickets oder Pauschalreisen, die an einem bestimmten Termin gültig sind oder zu einem vorgegebenen Zeitpunkt stattfinden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Beim Kauf von Privatpersonen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht
Wer viel und gerne auf Online-Marktplätzen wie beispielsweise Ebay kauft, wird dabei vielleicht schon das eine oder anderem Mal ein Produkt von einem privaten Verkäufer erstanden haben. In diesem Fall besteht für den Verkäufer kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Denn als privater Händler unterliegt er nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB) und ist deshalb auch nicht verpflichtet, einem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, den Käufern freiwillig entsprechende Rechte zu gewähren. Diese können in den Bedingungen frei definiert werden.
Dabei ist es jedoch nicht gestattet, diese Bedingungen mit der Forderung zu verbinden, eine positive Bewertung für den Verkäufer abzugeben.
Wer hingegen als Käufer auf dem eBay-Marktplatz einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer ausschließlich für den privaten Gebrauch erwirbt, hat sehr wohl Anspruch auf die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
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- Nein!: Gerd Altmann