Für bestimmte im Rahmen von Kommissionsgeschäften eingeführte und gehandelte, verderbliche Obst- und Gemüsesorten kann der Zollwert auf Antrag vereinfacht anhand eines Einheitspreises ermittelt werden („Einheitspreisverfahren“ oder „Mittelwertverfahren“).

Dabei wird der Verzollung ein Einheitspreis zugrunde gelegt, der (jeweils für 100 Kilogramm netto frei EG-Grenze) von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vierzehntägig aus den inländischen Verkaufserlösen zwischen Einführern und Großhändlern deduktiv und an die EU-Kommission übermittelt wird. Die Ermittlung und Meldung obliegt dabei derzeit den EU-Staaten mit dem höchsten Einfuhrvolumen für die entsprechenden Produkte.
Diese Durchschnittspreise werden sodann von der Kommission in den TARIC eingestellt und gelten jeweils für 14 Tage, beginnend mit einem Freitag.
Macht nach der noch bis Donnerstag dieser Woche gültigen aktuellen Liste für 100 kg Speisezwiebeln 19,62 € und für 100 kg Knoblauch 95,40 €.
Verglichen mit den aktuellen Einzelhandelspreisen eigentlich ein Schnäppchen. Bleibt nur die Frage: Wie verbrauche ich 100 kg Knoblauch?
Ich glaube, ich bleibe doch bei den kleinen Einzelhandelspackungen.