Cannabis ist seit geraumer Zeit in aller Munde.
Die Debatte über die Legalisierung wird lauter. Im Raum steht die Frage, ob das Cannabis-Verbot überhaupt gerechtfertigt sei.
Gemäß §1 des BtMG in Verbindung mit Anlage 1 gehört der Cannabiswirkstoff THC zu den nicht verkehrsfähigen Stoffen. Ohne eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sind Herstellung, Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Handel, Veräußerung, Erwerb und Besitz von allen Teilen der Marihuanapflanze nach §29 ff. (BtMG) strafbar. Eine Versuchsstrafbarkeit nach Anlage 1 Teil B (BtMG) beim Anbau von Cannabis beginnt bereits mit der Anschaffung des Saatgutes, insofern es zum unerlaubten Anbau bestimmt ist. Ausnahmen bilden Faserhanf-Sorten, deren Anbau mit Sondergenehmigung und strengen Auflagen Landwirten gestattet werden kann.
Konsum rechtlich nicht verboten
Rechtlich ist der Konsum von Cannabis nicht verboten, da er unter straffreie Selbstschädigung fällt. Fällt ein Drogentest positiv aus, wird nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen. In der Regel kommt es aber zu einem Eintrag in die Führerscheindatei. Zur Bestimmung des THC-Gehalts haben wir bereits einen Artikel verfasst, als weiterführenden Artikel empfehlen wir außerdem den Artikel „Führerscheinentzug als Ersatzstrafe für Cannabis-Konsumenten„.
Die aktuelle Debatte besteht aus zwei Faktoren: einer gescheiterten Drogenpolitik und der vermehrten Zustimmung Cannabis für medizinische Zwecke einzusetzen. Vereint werden beide Debatten im Fall Robert Strauss. Der Schmerzpatient hatte eine Sondergenehmigung erhalten, Cannabis als Medizin zu verwenden. Trotzdem geriet er bei der Polizei ins Fahndungsmuster. Sie beschlagnahmte seine Cannabis-Vorräte mit der Vermutung, Strauss würde neben dem Eigenbedarf auch Handel betreiben. Während des Rechtsstreits musste Strauss auf gewöhnliche Medikamente umsteigen, die er bereits im Vorfeld getestet und nicht vertragen hatte. Robert Strauss starb daraufhin an Organversagen. Sein behandelnder Arzt nahm dazu Stellung und gab an: „Wenn sein Patient juristisch nicht so drangsaliert worden wäre, wäre er jetzt vielleicht noch am Leben.“
Eine Legalisierung von Cannabis würde bessere Kontrollen ermöglich. Außerdem ergäben sich, laut Angaben des deutschen Hanfverbandes, jährliche Steuereinnahmen von bis zu 2,8 Milliarden €. Dem gegenüber stehen jährliche Kosten von drei Milliarden € für einen Kampf gegen Drogen, der bislang nicht von Erfolg gekrönt ist. Stattdessen ist der Handel von Cannabis fest in der Hand von Drogenkartellen, an einen Verbraucher- oder Jugendschutz ist so nicht zu denken.
Gerade für junge Konsumenten ist Cannabis gefährlich, da der Wirkstoff THC nachweislich die Gehirnentwicklung stört. Auswirkungen sind unter anderem eine verminderte Lernfähigkeit und/oder Angstzustände. Aktuell diskutiert der Bundestag über eine generelle Verschreibung von Cannabis, bei der die Kosten sogar von der Krankenkasse gedeckt werden könnten. Eine konkrete Umsetzung ist allerdings noch nicht bekannt.











