Entzug des Sorgerechts bei Schulschwänzern

Beim Amtsgericht Hannover hat man den Schulschwänzern den Kampf angesagt und ein Projekt gestartet, wonach den Eltern von Schulschwänzern das Sorgerecht in schulischen Angelegenheiten entzogen werden soll, wenn die Kinder mehr als 20 unentschuldigte Fehltage haben.

Entzug des Sorgerechts bei Schulschwänzern

Der Jugendrichter Jens Buck, Initiator des Projekts, äußerte sich so, dass es darum geht, „den Kindern mit 13, 14, wenn die Pubertät zuschlägt, nicht jegliche Bildungschancen fürs Leben zu nehmen. Schulschwänzern mit massiven familiären Problemen wird nun ein sogenannter Ergänzungspfleger zur Seite gestellt, der die Verantwortung in allen schulischen Dingen übernimmt.

Die Jugendrichter in Hannover haben pro Monat mit durchschnittlich etwa 200 Bußgeldverfahren wegen Schulverweigerung zu tun. Wenn Schulen den Kommunen Schulschwänzer melden, verhängen diese zunächst ein Ordnungsgeld. Sollten der Schüler oder seine Eltern das Bußgeld nicht bezahlen, landet das Verfahren bei Über-14-Jährigen vor dem Jugendrichter. Der wandelt die Geldstrafe in Sozialstunden um oder verhängt Jugendarrest. Zudem können die Jugendlichen zu einem Facharzt oder einer Drogenberatungsstelle geschickt werden. Die jugendlichen Schulschwänzer haben nach der Erfahrung von Jugendrichter Buck ein höheres Risiko, straffällig oder drogensüchtig zu werden, psychisch zu erkranken und später von Hartz IV abhängig zu sein.

Zahlreiche Institutionen wie Ordnungs- und Jugendämter, Kinderschutzzentren und Beratungsstellen sind in das neue Projekt eingebunden. Dabei betont der Amtsgerichts-Präsident Gerd Vogel, dass die Hilfe im Vordergrund stehe und nicht die Sanktion. In Deutschland verlassen rund acht Prozent der Schüler eines Jahrgangs die Schule ohne Abschluss. Bund und Länder wollen diese Quote bis zum Jahr 2015 halbieren. Gefragt seien dabei vor allem die Lehrer, sagte Buck. Sie informierten die Behörden manchmal zu spät über notorische Schulschwänzer.

Nicht nur bei schulischen Problemen, sondern auch bei schweren psychischen Problemen des Schulverweigerers, ist im Rahmen des Projekts auch ein Entzug des Sorgerechts in Gesundheitsdingen möglich.

Für diese Maßnahmen der Jugendrichter gebe es eine gesetzliche Grundlage, die bisher kein anderes Gericht angewendet habe, wie das Amtsgericht Hannover mitteilte.