Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht keine Grundlage für einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten über die von ihm ausgesprochenen Begnadigungen.
Der Kläger ist Projektleiter eines Vereins, der ein Internet-Portal zur Förderung der Informationsfreiheit betreibt. Daneben ist er nach eigenen Angaben als freier
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