Eingemeindung in Sachsen-Anhalt

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger (Landkreis Wittenberg) gegen Regelungen zur Gemeindegebietsreform zurückgewiesen.

Die Gemeinde Mühlanger war zunächst durch Gesetz vom 8. Juli 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in die neu gebildete Einheitsgemeinde Stadt

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Die Eingemeindung von Reinsdorf

Die Auflösung einer Gemeinde und ihre Eingemeindung in eine Stadt verletzt nicht das kommunale Selbstverwaltungsrecht, wenn keine formellen Fehler bei der Bürgeranhörung im Gesetzgebungsverfahren vorliegen und die Zuordnung sich am Gemeinwohl orientiert und die örtlichen Verhältnisse und strukturellen Besonderheiten angemessen

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Rechtswidrige Eingemeindung

Eine Eingemeindung kann durch eine nicht ausreichende vorherige Bekanntmachung des Gesetzentwurfs rechtswidrig sein. Die erforderliche Bekanntmachung kann auch nicht durch Presseberichterstattungen ersetzt werden.

Wie nun das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau entschieden hat, ist die Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die

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