Bundesfinanzhof (BFH)

Wer hat geklagt?

Für die Beteiligtenstellung ist die Bezeichnung in der Klageschrift nicht allein ausschlaggebend. Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist.

In diese Beurteilung ist auch das tatsächliche Vorbringen

Artikel lesen

Klage unter falscher Adressangabe

Eine Klage, die unter falscher Adressangabe erhoben wurde ist unzulässig, wenn die Verschleierung der richtigen Adresse nicht durch ein schützenswertes Interesse gedeckt ist. Die Gefahr einer Verhaftung wegen bestehenden Haftbefehls kann ein solches schützenswertes Interesse darstellen. Dieses schützenswerte Interesse entfällt

Artikel lesen