Der Fahrradschutzstreifen im Industriegebiet am „Emscher-Weg“ in Holzwickede und dortige „Parkverbote“ für Kraftfahrzeuge können nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen als Verkehrsregelungen vorläufig umgesetzt werden.
Die Emscher-Renaturierung hat „Nebenwirkungen“ im Straßenverkehrsrecht. Entlang der wieder „blauen“ Emscher verläuft ein Radweg von
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