Ein Reiseveranstalter ist nach nationalem und europäischem Recht 14 Tage nach Stornierung einer Pauschalreise automatisch in Verzug. Das im Rahmen der Corona-Krise auf einigen Bereichen eingeführte Zahlungsmoratorium gilt im Zusammenhang mit dem Pauschalreiserecht gerade nicht.
Mit dieser Begründung hat das
Artikel lesen




