Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Strafrecht » Jugendarrestvollzug in Nordrhein-Westfalen

Jugendarrestvollzug in Nordrhein-Westfalen

…drucken   
23. Februar 2012 | Strafrecht

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Der Jugendarrestvollzug ist bisher gesetzlich nur unzureichend geregelt; nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die Nordrhein-Westfalen jetzt als erstes Bundesland schaffen will.

Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen. Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges. Der Gesetzesentwurf soll zudem der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung tragen, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert. Der Entwurf ist deshalb im Wesentlichen auf den Dauerarrest ausgerichtet.

Die wesentlichen Inhalte der nun vorgesehenen gesetzlichen Regelung sind:

  • Konsequent pädagogische Ausgestaltung des Arrestvollzuges,
  • Vorgabe individuell ausgerichteter Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie effektive Unterstützung beim Erlernen von Handlungsalternativen,
  • Achtung der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen,
  • Ausrichtung aller Angebote auf eigenverantwortlich handelnde junge Menschen, die Rechte Anderer respektieren und straffrei leben,
  • individuell und altersgemäß zugeschnittene Freizeitangebote zur Stärkung vorhandener Kompetenzen und Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit,
  • Benennen ständiger Ansprechpartner für die Jugendlichen,
  • professionell organisiertes Übergangsmanagement,
  • Ausrichtung am Grundsatz des Gender Mainstreaming sowie
  • Sicherstellung der pädagogischen Ausgestaltung des Arrestes durch qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Strafrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

 

 

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang