Fan-Bahncard

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der sich die Laufzeit eines anlässlich eines Sportereignisses, etwa der Fußball-Europameisterschaft, angebotenen Vertrags über eine Rabattberechtigung („Fan BahnCard 25“-Abonnement) über die ursprüngliche Laufzeit von drei Monaten hinaus um (jeweils) ein Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht innerhalb bestimmter Frist vor Laufzeitende gekündigt wird, ist weder nach § 309 Nr. 9 noch nach § 308 Nr. 5 BGB unwirksam und benachteiligt den Verbraucher auch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

Fan-Bahncard

Na, dann kann die Werbung für die Fan-Bahncard zur anstehenden Fußball-WM ja weiterlaufen…

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. April 2010 – Xa ZR 89/09