Der Bundesrat hat jetzt die Einbringung eines „Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht“ beschlossen.
Der Gesetzentwurf sehe die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vor. Diese orientiere sich an dem an die Auftraggeberin und den Auftraggeber abzuliefernden Geldbetrag und soll für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einen Leistungsanreiz zur Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs schaffen, so der Minister.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf zugunsten der Justizkassen eine Verbesserung der Kostendeckung im Gerichtsvollzieherwesen vor. Die seit dem Jahre 2001 unverändert gebliebenen Festgebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes sollen an die Preissteigerungen und an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre angepasst werden. Die Gebühren sollen dabei um etwa 30 Prozent erhöht werden.











