Urteilsrabulistik

Lässt die Begründung des angefochtenen Urteils nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, kann darin ein Verstoß gegen den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen1.

Urteilsrabulistik

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Juli 2010 – VII ZR 117/08

  1. Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.02.2009 – II ZR 77/08, BauR 2009, 1003[]