Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Wissenswertes für Arbeitnehmer

Im Leben vieler Menschen kommt es einmal oder sogar mehrfach vor, dass sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden möchten. Dann ist es erforderlich, eine Kündigung auszusprechen, die aber bestimmten Vorgaben entsprechen muss, um rechtskräftig zu sein. Arbeitnehmer müssen daher einige relevante Punkte beachten, wenn sie eine Kündigung einreichen möchten. Dazu gehört neben der Kündigungsfrist auch eine angemessene Formulierung und das Übermitteln in Schriftform.

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Wissenswertes für Arbeitnehmer

Was genau ist eine Kündigung im Arbeitsrecht?

Unter einer Kündigung im Bereich Arbeitsrecht verstehen Rechtsexperten eine Willenserklärung vonseiten des Arbeitnehmers oder auch des Arbeitgebers, die den Wunsch nach einer Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausdrückt. Mit dem Eingang und der Kenntnisnahme der Kündigung bei der Gegenseite wird diese rechtskräftig. Es handelt sich also um ein empfangsbedürftiges Dokument. Eine Kündigung bedarf darüber hinaus immer einer schriftlichen Ausführung. Ein Erstellen etwas per E-Mail ist nicht zulässig, da der Kündigende das Schreiben unbedingt persönlich unterzeichnen muss.

So wichtig ist das Einhalten der Kündigungsfrist

Ein Arbeitsverhältnis kann nur in den wenigsten Fällen unmittelbar und mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist, die abhängig von der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen variiert. So gilt für eine Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Monaten eine Frist von zwei Wochen. Wer bis zu zwei Jahre für denselben Arbeitgeber tätig war, hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten. Ausnahmen stellen beispielsweise Kündigungen innerhalb der Probezeit dar, die an keine beziehungsweise an kürzere Fristen gebunden sind. Es ist essenziell, im Rahmen einer Kündigung auch das Datum des Ausscheidens mitzuteilen, so etwa mit der Nennung eines genauen Datums. Eine Angabe von Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist allgemein nicht erforderlich – es sei denn, es handelt sich um eine fristlose Kündigung.

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Wann ist eine fristlose Kündigung von Arbeitnehmerseite möglich?

Grundsätzlich ist es aus Sicht des Arbeitsnehmers jederzeit und immer ohne Angabe von Gründen möglich, das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden. Dies gilt für eine sogenannte ordentliche Kündigung innerhalb der geltenden Frist. Anders sieht es aus, wenn eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Diese kann vom Arbeitnehmer, aber auch vom Arbeitgeber ausgehen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn wichtige und triftige Gründe vorliegen, die ein Weiterführen des Beschäftigungsverhältnisses auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist unmöglich machen. Dazu können beispielsweise gravierende Pflichtverletzungen der Gegenseite gehören. Im Arbeitsrecht sind keine absoluten Gründe für fristlose Kündigungen vorhanden; es wird daher immer nach Einzelfall entschieden, ob das sofortige Beenden des Arbeitsverhältnisses zulässig ist oder nicht. Helfen kann in diesem Zusammenhang ein kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht in München.

Kündigungen durch den Arbeitnehmer: Wie sieht es mit Arbeitslosengeld aus?

Erfolgt eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, kann dies Auswirkungen auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I haben. Wer sein Arbeitsverhältnis ohne für die Behörde triftige Gründe beendet, erhält eine Sperrzeit, die zwischen einer und zwölf Wochen betragen kann. Während dieser Zeit erfolgen keine finanziellen Leistungen. Dies kann eine große finanzielle Herausforderung darstellen, da bis zu drei Monate lang keinerlei Einkommen erzielt wird. Dies gilt übrigens auch, wenn der Arbeitnehmer zwar nicht selbst kündigt, aber mit seinem Verhalten eine Kündigung vom Arbeitgeber provoziert. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld einer geplanten Kündigung Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen und sich über die individuellen Gegebenheiten zu informieren.

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