Revisionsbegründung – und die Sachrüge

Nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO gehört zum notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe.

Revisionsbegründung – und die Sachrüge

Bei einer Sachrüge sind nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO die Umstände zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergeben soll.

Dabei muss die Revisionsbegründung den Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts so aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des revisionsrechtlichen Angriffs erkennbar sind.

Das erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung. Der Revisionskläger muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält1.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2018 – 3 AZR 738/16

  1. vgl. etwa BAG 4.08.2015 – 3 AZR 479/13, Rn. 13 mwN[]