Behindertenkonvention der Vereinten Nationen

Nach der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg frei für das Inkrafttreten des Ratifikationsgesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar 2009. Deutschland bleibt damit Schrittmacher auf dem Weg zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen. Dem Gesetzgebungsverfahrens folgt nun die Erstellung der Ratifikationsurkunde und deren Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten. Mit der anschließenden Hinterlegung der Urkunde bei den Vereinten Nationen in New York schließt das Ratifikationsverfahren ab. 30 Tage nach der Hinterlegung tritt das Übereinkommen dann in Deutschland in Kraft.
Das Übereinkommen ist das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und mit Blick auf ihre spezifischen Lebenslagen konkretisiert und kodifiziert. Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern des Übereinkommens, hatte bei den vorausgegangenen Verhandlungen entscheidende Akzente gesetzt und führt mit der zügigen Ratifikation seinen Paradigmenwechsel konsequent fort: Hin zu einer Politik für und mit behinderten Menschen im Sinne der Einbindung, Ermutigung, Befähigung, selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung – mit bürgerrechtlichem Ansatz, nicht als karitative Sozialpolitik.

Behindertenkonvention der Vereinten Nationen