Aufrechnung eines Kostenerstattungsanspruchs mit fälligen Steuern

Eine Prozessvollmacht ermächtigt dazu, mit einem Kostenerstattungsanspruch des Vollmachtgebers gegen die Forderung aufzurechnen, zu deren Abwehr die Vollmacht erteilt worden war; Entsprechendes gilt für die Entgegennahme einer Aufrechnungserklärung des Kostenschuldners.

Aufrechnung eines Kostenerstattungsanspruchs mit fälligen Steuern

Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. August 2007 – VII R 12/06