Festschreibung der EK-Verwendungsreihenfolge

Der Bundesfinanzhof hat jetzt die auf sein Vorabentscheidungsersuchen ergangene „Burda-Entscheidung“ des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften1 umgesetzt, nach der die Festschreibung der Verwendungsreihenfolge des nach altem Recht mit unterschiedlichen Körperschaftsteuersätzen belasteten Eigenkapitals in § 28 Abs. 4 KStG 1996 europarechtskonform ist.

Festschreibung der EK-Verwendungsreihenfolge

Die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung wird hiernach auch dann gemäß § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem Gesellschafter eine Steuerbescheinigung erteilt wurde. Unter Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens oblag es allein dem Mitgliedstaat des Dividendenempfängers, eine steuerliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns einer Kapitalgesellschaft zu beseitigen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. November 2008 I R 56/05

  1. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 C-284/06 „Burda“, IStR 2008, 515[]
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