Am 17. April 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland als 16. Staat das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen des Europarates und der OECD unterzeichnet.
Das Übereinkommen soll eine umfassende zwischenstaatliche Amtshilfe für sämtliche Steuerarten und darüber hinaus für Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht. Es sieht neben dem Auskunftsaustausch für Zwecke der Steuerfestsetzung auch die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vor.










