Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftssteuerpflichtig eingestuft hat. In dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte der klagende Profifußballverein nach seiner Neugründung eine Erste Herrenmannschaft sowie eine Kinder- und Jugendabteilung. Das Finanzamt bescheinigte dem Verein zunächst insgesamt –
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