Fußballstadion

Kein gemeinnütziger Profifußball

Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftssteuerpflichtig eingestuft hat. 

In dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte der klagende Profifußballverein nach seiner Neugründung eine Erste Herrenmannschaft sowie eine Kinder-

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Arbeitsentgelt „brutto“

Der Zusatz „brutto“ in einem den Arbeitgeber zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtenden Urteilstenor verdeutlicht, was von Gesetzes wegen gilt: Der Arbeitnehmer ist nach § 38 Abs. 2 EStG Schuldner der durch Abzug vom Arbeitslohn erhobenen Einkommensteuer (Lohnsteuer) und muss im

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