Die von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie (therapeutisches Reiten) ist, so der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, eine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Januar 2008 – XI R 53/06