Hippotherapie

Die von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie (therapeutisches Reiten) ist, so der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, eine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG.

Hippotherapie

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Januar 2008 – XI R 53/06

Weiterlesen:
Leistungsempfänger aus Umsatzsteuerschuldner