Kein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Anbau

Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen, wenn beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. In diesem Fall steht ihm kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu.

Kein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Anbau

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. September 2009 – XI R 18/08