Eine doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und -bezügen kann sich nicht allein daraus ergeben, dass ein Steuerpflichtiger in der Vergangenheit keine Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht hat, obwohl sie einkommensteuerlich abziehbar gewesen wären; in diesem Fall sind die Aufwendungen nicht in die nach den Maßstäben des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2021 anzustellende Vergleichsrechnung
LesenSchlagwort: Altersvorsorgeaufwendungen
Altersvorsorgeaufwendungen zu kapitalbildenden Lebensversicherungen
Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen sind auch dann nicht den als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG abziehbaren Beiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gleichzustellen, wenn die gesetzlichen Regelungen der Versorgungseinrichtung die Möglichkeit eines Dispenses von der Beitragspflicht wegen des vorherigen Abschlusses einer Lebensversicherung vorsehen. Dies entschied
LesenSonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen – bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz
Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerlich freigestellten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten Grundsätze der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gleichbehandlung. Die durch
LesenDoppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Im Rahmen der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Steuerpflichtiger seine Altersvorsorgeaufwendungen nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus versteuertem Einkommen geleistet hat, gelten Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen im Verhältnis zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als lediglich nachrangig abziehbar. Nach der Öffnungsklausel des § 22
LesenZumutbare Belastung – und ihre stufenweise Ermittlung
Abweichend von der bisherigen (durch die Rechtsprechung gebilligten) Verwaltungsauffassung, wonach sich die Höhe der zumutbaren Belastung ausschließlich nach dem höheren Prozentsatz richtet, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der in § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG genannten Grenzen überschreitet, ist die Regelung so zu verstehen, dass nur der Teil
LesenEinzahlungen in einen „Rürup-Renten“-Vertrag – und die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte
Es ist für den Bundesfinanzhof verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. Die Lohnsteuererhebung ist ebenso wie die Erhebung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ihrem Charakter nach lediglich eine Vorauszahlung auf die mit Ablauf
LesenAltersvorsorgeaufwendungen, Altersbezüge – und ihre doppelte Besteuerung
Auch wenn die mit dem AltEinkG geschaffene Übergangsregelung für die Besteuerung von Leibrenten aus der Basisversorgung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG) grundsätzlich verfassungsgemäß ist, darf es in keinem Fall zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge kommen. Die Feststellungslast hierfür liegt beim
LesenAltersvorsorgekapital – und die Darlehenstilgung während der Ansparphase
Bis zum 31.12 2013 war keine förderunschädliche Verwendung von Altersvorsorgekapital zum Zwecke der Darlehenstilgung während der Ansparphase möglich. Nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG a.F. konnte der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete Kapital bis zu 75 % oder zu 100 % bis zum Beginn der
LesenAltersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten?
Vor dem Bundesverfassungsgericht blieben jetzt zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht hat die beiden Verfassungsbeschwerden nach sechseinhalbjähriger Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen. Die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die vorgesehene höhenmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich
LesenDoppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen
Gibt der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Bescheinigung eines Versorgungswerks in seiner Einkommensteuererklärung Altersvorsorgeaufwendungen in einer Höhe an, die das Doppelte der tatsächlichen Aufwendungen beträgt, so ist das Finanzamt nach Kenntnisnahme von der tatsächlichen Höhe der Aufwendungen auch dann nicht durch die Grundsätze von Treu und Glauben an einer auf §
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