Flug

Fluggastrechte – und der Anschlussflug

Der Ausgleichsanspruch für Fluggäste wegen großer Verspätung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen, bei dem die Flüge von unterschiedlichen ausführenden Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Wurden die Flüge von einem Reisebüro kombiniert, das einen Gesamtpreis in Rechnung gestellt und einen einheitlichen

Artikel lesen
Regierungsviertel

Der verpasste Anschlussflug

Ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung steht einem Fluggast auch dann zu, wenn er infolge der Flugverspätung einen Anschlussflug verpasst. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs bemisst sich in diesem Fall nach der Verspätung bei der Ankunft am Endziel.

Den Fluggästen

Artikel lesen
Aktenvermerk

Anschlussflug ohne Reisegepäck

Die Teilnahme an einem Anschlussflug kann grundsätzlich nicht deshalb verweigert werden, weil das Reisegepäck vom Zubringerflug nicht in das Flugzeug des Anschlussfluges verladen werden konnte. Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das Reisegepäck erst mit einem

Artikel lesen

Direkter Anschlussflug

Soweit ein Fluggast zwei nacheinander geschaltete Flüge bucht, sind die Flüge ohne Schaffung einer Abhängigkeit durch das Luftfahrtunternehmen nicht als Einheit zu werten, so dass der zweite Flug nicht als direkter Anschlussflug des ersten Fluges angesehen werden kann.

Nach Auffassung

Artikel lesen