Anwaltsgerichtshof und die Anhörungsrüge

In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aus Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Justizgewährungsanspruch, der als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG folgt, das Erfordernis einer eigenständigen gerichtlichen Abhilfemöglichkeit für entscheidungserhebliche Gehörsverstöße

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