Seit dem Inkrafttreten des 1. Nachtrag zur 6. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs am 1. Februar 2009 ist in Apotheken auch die Verwendung automatischer – kalibrierter – Schmelzpunktbestimmungsgeräte erlaubt, die nicht geeicht zu werden brauchen. Auch wenn das Arzneibuch keine Rechtsnorm
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