Bei Verdienstausfall eines Arbeitnehmers durch Arbeitsunfähigkeit fließen weder Urlaubsentgelt noch zusätzliches Urlaubsgeld in die Berechnung der Lohnfortzahlung gemäß § 6 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG ein. Vielmehr besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber unabhängig vom Vorliegen oder Nichtvorliegen von
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