Krankheit als Kündigungsgrund

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung

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Postmortale Urlaubsabgeltung

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Das europäische Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen.

Die Richtlinie

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Die Detektivkosten des Arbeitsgebers

Grundsätzlich kommt eine Erstattungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich der vom Arbeitgeber aufgewendeten Detektivkosten auch dann in Betracht, wenn die ermittelten Tatsachen zu einem so schwerwiegenden Verdacht einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung führen, dass eine deswegen ausgesprochene Kündigung im Sinne einer Verdachtskündigung als begründet

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Folgen eines Arbeitsunfalls

Ob ein Arbeitsunfall ursächlich für entstandene Schmerzsymptomatik bei arthrotischen Veränderungen ist, hängt nicht nur von dem Unfallereignis selbst ab, sondern auch von dem prognostizierte Zeitpunkt des Auftretens von Beschwerden.

Mit dieser Begründung gab jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg – gegen zwei

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Mindestarbeitszeit und der Jahresurlaub

Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union einer nationalen Regelung entgegen, nach der der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von einer effektiven Mindestarbeitszeit von zehn Tagen abhängt. Dieses Recht darf nicht beeinträchtigt werden, wenn

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Arbeitsunfähigkeit und Jahresurlaub

Durch eine nationale Regelung kann die Möglichkeit der Ansammlung von Ansprüchen auf nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub, die während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurden, zeitlich begrenzt werden. Eine derartige Frist muss aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft,

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