Mehr Geld für die Arbeit

Es ist nicht immer der Fall, dass der Lohn, den ein Arbeitnehmer erhält, auch der Leistung angemessen ist. Sind sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nicht einig bezüglich der Bezahlung, kann es schnell zu Konflikten kommen. Um diese zu beenden,

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Vergütungseinstufung bei Strafgefangenen

Erhebt ein Strafgefangener Einwendungen gegen die Höhe seines Arbeitsentgelts, hat die Strafvollstreckungskammer für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbar darzulegen, welches die tragenden (Ermessens-)Erwägungen der Justizvollzugsanstalt für dessen Eingruppierung in die erfolgte Vergütungsstufe waren.

Die Berechnung des konkreten Arbeitsentgelts eines Strafgefangenen beruht in

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Kein Mindestlohn für Strafgefangene

Die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes finden auf Strafgefangene keine Anwendung.

Das Mindestlohngesetz gilt nach § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Es ist allgemein anerkannt, dass die Arbeit im Strafvollzug öffentlich-rechtlicher Natur ist, die Gefangenen nicht

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