Elterngeld im Ausland

Ein Elterngeldanspruch ist nicht gegeben, wenn weder der gewöhnliche Aufenthalt noch ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden sind. Bei einer Teilzeitbeschäftigung beim Generalkonsulat handelt es sich um eine deutsche Behörde auf exterritorialem Gebiet ohne zwischen- oder überstaatlichen Charakter, die keine Anspruchsberechtigung

Artikel lesen

Abwesenheit in der Hauptverhandlung

Durch einen langfristigen Auslandsaufenthalt kann die Abwesenheit des Betroffenen in einer Hauptverhandlung genäß § 74 Abs. 2 OWiG entschuldigt sein, wenn der finanzielle Aufwand für eine Rückreise außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht

Artikel lesen